Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tarifverbund Nordwestschweiz, Grenzweg 1, CH-4104 Oberwil
Tel. ++41 (0)61 406 11 88,
Fax ++41 (0)61 406 11 22
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  • Gibt es Ermässigung mit meinem Halbtax-Abo?
    Für Einzelbillette wird das Halbtax-Abo (ermässigter Fahrpreis) anerkannt. Zudem gibt es spezielle Mehrfahrtenkarten für Halbtax-Abonnenten. Beim TNW UAbo und bei der Tageskarte gibt es mit dem Halbtax-Abo jedoch keine Ermässigung.

  • Ab und zu reise ich mit der Familie von Sissach nach Basel. Welches ist der günstigste Tarif?
    Der Tarifverbund Nordwestschweiz anerkennt auch die Juniorkarte. Das bedeutet, wenn Sie im Besitz eines Einzelbillettes, einer Mehrfahrtenkarte oder eines U-Abos sind, reisen Kinder unter 16 Jahren kostenlos mit. Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten können auch hier mit dem Halbtax-Abo kombiniert werden.

  • Ich werde vorzeitig pensioniert. Kann ich dann bereits das Senioren-UAboAbo beziehen?
    Nein. Das vergünstigte Senioren-UAbo gilt ab 64 Jahren für Frauen resp. ab 65 Jahren für Männer, also mit dem Erreichen des offiziellen AHV-Alters.

  • Ich besitze das TNW UAbo. Kann ich mit den SNCF-Zügen nach St-Louis fahren?
    Nein. Das UAbo ist ohne zeitliche und räumliche Begrenzung innerhalb des Verbundgebietes gültig. Ich kann mit dem UAbo somit bis Bahnhof St. Johann fahren. Für Fahrleistungen aus dem TNW-Verbundgebiet hinaus muss ein Zusatzticket erworben werden.

  • Während einzelnen Monaten möchte ich mit meinem UAbo, gültig in der SBB 2. Klasse, in der 1. Klasse fahren. Wie muss ich vorgehen?
    Sie lösen für den entsprechenden Monat am SBB-Schalter ein Klassenwechsel-UAbo. Der Klassenwechsel kostet Sie den Preis eines UAbos 2. Klasse.

  • Kann ich beim Kauf des TNW UAbo Reka-Checks an Zahlung geben?
    Nein. Reka-Checks und RekaRails werden nur für TNW-Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten an Zahlung genommen.

  • Was heisst "angemeldet im Verbundgebiet"?
    Wenn Sie Ihre Schriften in einer Gemeinde, die innerhalb des Tarifverbundes Nordwestschweiz hinterlegt haben, sind Sie im Verbundgebiet angemeldet. Wochenaufenthalter, die ihre Papiere z.B. im Kanton Zürich hinterlegt haben und während der Woche im TNW wohnen sind im Verbundgebiet nicht angemeldet.

  • Kann ich das U-Abo nachträglich vorweisen, wenn ich es bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen konnte?
    Wer das nicht übertragbare U-Abo nachträglich vorweisen muss, bezahlt eine Gebühr von CHF 5.--

    Wer das übertragbare U-Abo nachträglich vorweisen muss, bezahlt eine Gebühr von CHF 30.--. Dabei ist wichtig, dass der Name/Vorname auf dem U-Abo mit jenem auf dem Meldezettel übereinstimmt.
TNW
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