Für das Jahresabo wird der 10fache Monatspreis bezahlt, zwei Monate sind gratis.

Bei Verlust wird das nicht übertragbare Monats- und Jahres-Abo gegen eine Gebühr von CHF 20.- ersetzt. Beim nicht übertragbaren Monats- und Jahres-Abo wird eine Grundkarte benötigt (Bezug an jedem TNW-Schalter, Photo mitbringen). Als Grundkarte gelten u.a. auch die Rail-Cards, das Halbtaxabo im Kreditkartenformat sowie die Identitätskarte. Das übertragbare Monats- und Jahres-Abo wird bei Verlust nicht ersetzt.

Das Jahresabo kann auch als Pro-Rata-Jahresabo (z.B. April bis Dezember, min. Juli bis Dezember) bezogen werden.

Das Jahresabo kann nur bei den BVB (Einwohner in Basel-Stadt) und BLT (übrige) bezogen werden (info@tnw.ch).

Wer das nicht übertragbare U-Abo bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen kann, kann dies an einem Schalter nachträglich vorweisen und eine Gebühr bezahlen (siehe auch "Fragen und Antworten").

Das übertragbare U-Abo kann nur nachträglich vorgewiesen werden (Gebühr 30 CHF), wenn der Name/Vorname auf dem Meldezettel und auf dem U-Abo identisch ist.

Das U-Abo gilt nur im Original als rechtsgültiger Fahrausweis (Kopien gelten nicht, ebenfalls darf das U-Abo nicht laminiert werden).

Das U-Abo kann nicht mit Reka bezahlt werden.

Die Familienvergünstigung (Junior- / Enkelkarte) ist in Kombination mit dem U-Abo nutzbar.

Das U-Abo ist ebenfalls auf der Strecke Basel SBB - Basel Bad. Bahnhof - Riehen Bahnhof gültig. In den Zügen der SBB, die über die Grenze des Verbundgebietes hinausfahren, sind Verbundfahrausweise bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebietes berechtigt. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig.

TNW
Tarifverbund Nordwestschweiz
Grenzweg 1, CH-4101 Oberwil
Tel. 0041 61 406 11 11, Fax 0041 61 406 11 22