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Das gesamte Gebiet des TNW Tarifverbund Nordwestschweiz ist für Mehrfahrtenkarten in verschiedene Zonen eingeteilt. Anhand der befahrenen Zonen lässt sich der Fahrpreis ermitteln. Durchfährt man 2 Zonen gilt der 2-Zonentarif. Abweichend dazu gilt für Fahrten bis max. 4 Haltestellen resp. Taxpunkte der Kurzstreckentarif. Bei Fahrten über die Zonengrenze gilt bis 6 Haltestellen resp. Taxpunkte der 1-Zonentarif. Mit Hilfe des Zonen-Verzeichnises können Sie schnell und einfach die Anzahl zu befahrenden Zonen ab Ihrer Abgangsortschaft ermitteln.
Sie bezahlen 5 Fahrten und erhalten dafür eine 6er-Fahrtenkarte (Ausnahme Halbtax-Abonnenten).
Die Mehrfahrtenkarten erhalten Sie an allen Verkaufsstellen, an vielen Billettautomaten und bei den Chauffeuren der Überland-Buslinen.
Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jüngere, unbegleitete Kinder bezahlen für Mehrfahrtenkarten den ermässigten Preis.
Mit der Familienvergünstigung (Junior- oder Enkelkarte) bezahlen nur die Eltern/Grosseltern die MFK, die sie begleitenden Kinder unter 16 Jahren fahren gratis. Das Halbtax-Abo zusammen mit der HA-MFK berechtigen ebenfalls zur Vergünstigung.
Inhaber des Halbtax-Abonnementes erhalten die Mehrfahrtenkarten zum ermässigten Preis, allerdings ohne den Mengenrabatt "6für 5". Das heisst, Sie bezahlen für 6 Fahrten 6mal den ermässigten Preis.
Auf Wunsch auch für Fahrten in der 1. Klasse der SBB.
Die Mehrfahrtenkarte muss vor Antritt der ersten Fahrt am Automaten entwertet werden.
Für Fahrten mit dem TNW-Nachtnetz muss nebst der entwerteten Mehrfahrtenkarte auch ein TNW-Nachtzuschlag bezahlt werden. Weitere Infos erhalten Sie unter www.tnw-nachtnetz.ch.
Für die grenzüberschreitende Fahrt aus der TNW-Zone 10 in den RVL Regio Verkehrsverbund Lörrach ist die entsprechende TNW-Mehrfahrtenkarte (Halbtax-Abo, Junior-/ Enkelkarte ungültig) für 2, 3 oder 4 Zonen gültig.
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