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Das gesamte Gebiet des TNW Tarifverbund Nordwestschweiz ist für Mehrfahrtenkarten in verschiedene Zonen eingeteilt. Anhand der befahrenen Zonen lässt sich der Fahrpreis ermitteln. Durchfährt man 2 Zonen gilt der 2-Zonentarif. Abweichend dazu gilt für Fahrten bis max. 4 Haltestellen resp. Taxpunkte der Kurzstreckentarif. Bei Fahrten über die Zonengrenze gilt bis 6 Haltestellen resp. Taxpunkte der 1-Zonentarif. Mit Hilfe des Zonen-Verzeichnises können Sie schnell und einfach die Anzahl zu befahrenden Zonen ab Ihrer Abgangsortschaft ermitteln.
Gelegenheitsfahrer bezahlen mit der Mehrfahrtenkarte 6 einfach Fahrten zum ganzen und ermässigten Preis mit Rabatt. Inhaber des Halbtax-Abos erhalten die Mehrfahrtenkarten zum ermässigten Preis.
Die Mehrfahrtenkarten erhalten Sie an allen Verkaufsstellen, an vielen Billettautomaten und bei den Chauffeuren der Überland-Buslinen.
Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jüngere, unbegleitete Kinder bezahlen für Mehrfahrtenkarten den ermässigten Preis.
Mit der Familienvergünstigung (Junior- / Enkelkarte) bezahlen nur die Eltern/Grosseltern die MFK, die sie begleitenden Kinder unter 16 Jahren fahren gratis. Das Halbtax-Abo zusammen mit der HA-MFK berechtigen ebenfalls zur Vergünstigung.
Die Mehrfahrtenkarte muss vor Antritt der ersten Fahrt am Automaten entwertet werden.
Für Fahrten mit dem TNW-Nachtnetz (ab 01.20 Uhr in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag) muss nebst der entwerteten Mehrfahrtenkarte auch ein TNW-Nachtzuschlag bezahlt werden. Weitere Infos erhalten Sie unter www.tnw-nachtnetz.ch.
Für die grenzüberschreitende Fahrt aus der TNW-Zone 10 in den RVL Regio Verkehrsverbund Lörrach ist die entsprechende TNW-Mehrfahrtenkarte (Halbtax-Abo, Junior-/ Enkelkarte ungültig) für 2, 3 oder 4 Zonen gültig.
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