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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche U-Abos erhalten zusätzliche Gültigkeit auf der deutschen Seite?

Sowohl das U-Abo Monats- als auch Jahresabo profitieren von der gegenseitigen Abo-Anerkennung. zu den U-Abonnementen zählen das U-Abo für Erwachsene, Jugend, Senioren & IV-Bezüger, Jobticket, Hunde sowie Kombinations-Abos, welche ein vollwertiges U-Abo beinhalten, wie Modul-Abo, Distripass (TNW und DistriBus) oder Abo Presto combiné TNW (TNW und SNCF).

Kann ich mit dem U-Abo auch weiter entfernte Orte im RVL anfahren, wie z.B. Kandern oder Feldberg?

Das U-Abo wird in den RVL-Zonen 1, 2 und 3 anerkannt. Wer auf deutscher Seite im RVL über diese Zonen hinausfahren möchte, benötigt einen RVL-Fahrschein, erhältlich bei der Busfahrerin/beim Busfahrer oder am Fahrscheinautomaten. Vielfahrer können die im jeweiligen Verbund gültigen Mehrfahrtenkarten kaufen und für die zusätzlichen Zonen verwenden.

Welche U-Abos erhalten zusätzliche Gültigkeit auf den Linien des DistriBus?

Sowohl Monats- als auch Jahresabos des TNW profitieren von der gegenseitigen Abo-Anerkennung. Es sind dies U-Abo für Erwachsene, Jugend, Senioren & IV-Bezüger, Jobticket, Hunde sowie Kombinations-Abos, welche ein vollwertiges U-Abo beinhalten, wie Modul-Abo, Abo Presto combiné TNW (TNW und SNCF) und RegioCard Plus (TNW und RVL).

Ich besitze das TNW U-Abo. Kann ich mit den SNCF-Zügen nach Saint-Louis fahren?

Nein. Das U-Abo ist ohne zeitliche und räumliche Begrenzung innerhalb des Verbundgebietes gültig. Sie können mit dem U-Abo somit bis Bahnhof St. Johann fahren. Für Fahrleistungen mit den SNCF-Zügen aus dem TNW Verbundgebiet hinaus nach Frankreich muss ein Zusatzticket erworben werden. Weitere Information finden Sie auf der Internetseite von triregio.

Was heisst «angemeldet im Verbundgebiet»?

Wenn Sie Ihre Schriften in einer Gemeinde, die innerhalb des Tarifverbundes Nordwestschweiz liegt, hinterlegt haben, sind Sie im Verbundgebiet angemeldet. WochenaufenthalterInnen, die ihre Papiere z.B. im Kanton Zürich hinterlegt haben und während der Woche im TNW wohnen, sind im Verbundgebiet nicht angemeldet.

Ich werde vorzeitig pensioniert. Kann ich dann bereits das U-Abo für Senioren beziehen?

Nein. Das vergünstigte U-Abo für Senioren gilt ab 64 Jahren für Frauen resp. ab 65 Jahren für Männer, also mit dem Erreichen des offiziellen AHV-Alters.

Während einzelnen Monaten möchte ich mit meinem U-Abo, gültig in der SBB 2. Klasse, in der 1. Klasse fahren. Wie muss ich vorgehen?

Sie lösen für den entsprechenden Monat am SBB Schalter einen Klassenwechsel für das U-Abo. Der Klassenwechsel kostet Sie den Preis eines U-Abo 2. Klasse.

Kann ich beim Kauf des TNW U-Abo Reka als Zahlungsmittel verwenden?

Ja, das Bezahlen mit Reka Geld ist sowohl bei den Verkaufsstellen von BVB und BLT als auch bei der SBB möglich. Aus technischen Gründen sind das U-Abo als Jobticket, Distripass und FVP-U-Abo bei den SBB jedoch nicht erhältlich.

Kann ich das U-Abo nachträglich vorweisen, wenn ich es bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen konnte?

Wer das nicht übertragbare U-Abo nachträglich vorweisen muss, bezahlt eine Gebühr von CHF 5.

Ich habe ein falsches Billett gelöst und geriet in eine Fahrausweiskontrolle - was passiert?

Der Zuschlag wird in folgenden Fällen von CHF 100 auf CHF 75 (Gebühr und Fahrpreispauschale) für den ersten Fall reduziert:

- fehlender Klassenwechsel (Bedingung: gültiges 2. Klasse-Billett)
- fehlende Zone
- fehlender Streckenwechsel (Bedingung: gültiges Billett für andere Strecken mit gleichem Abgangs- und Ziel-Ort)

Ich möchte am Automaten in Deutschland für die Rückfahrt in Schweizer Franken (CHF) bezahlen und erhalte einen anderen Tarif in CHF als von der Schweiz nach Deutschland. Wie wird der Tarif für die Rückfahrt berechnet?

Der Tarif gilt jeweils in der Landeswährung. Wenn in Deutschland mit CHF bezahlt wird, wird der in Deutschland gültige EUR-Tarif zu einem Wechselkurs in CHF umgerechnet, welcher im ÖV üblich ist. Dieser wird regelmässig angepasst. Deshalb weicht er von dem fixen Wechselkurs ab, mit dem die triregio Tarife in CHF und EUR für den TNW bzw. RVL bestimmt werden.

Kann ich die TNW 2-Zonen Mehrfahrtenkarte auch nach Deutschland benutzen?

Seit der Einführung der triregio Einzeltickets im Juni 2018 können die Tickets am Automaten oder als Handy Ticket gekauft werden. Mehrfahrtenkarten sind ausschliesslich als Handy Ticket über die BLT-App «Tickets» erhältlich. Die TNW 2-Zonen Mehrfahrtenkarten sind im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr gültig.

Welches Billett muss ich für die Linie 3 nach Frankreich lösen?

Mit dem U-Abo und dem GA ist die Fahrt mit der Linie 3 nach Frankreich inbegriffen. Mehr Informationen für die Billette für die Linie 3 sowie die Linien 603/604 im grenzüberschreitenden Verkehr finden Sie unter der separaten Seite zum Tarif Inflex. Dort finden Sie auch viele Fragen und Antworten.

Erhalte ich eine Entschädigung, wenn mein Verkehrsmittel verspätet ist?

Ab 1. Januar 2021 gelten erweiterte Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr.

Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung. Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie weitere Rechte bei Verspätungen. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung der Entschädigung finden Sie auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.

Ich habe kein Smartphone und möchte einen Fahrplan auf Papier für unterwegs mitnehmen?

Alle Fahrpläne nach Haltestellen können auf unserer Webseite Fahrplan & Liniennetz, Übersicht Fahrpläne nach Haltestellen abgerufen werden. Diese können auf einer A4 Seite ausgedruckt werden. Die Fahrpläne können im Suchfenster durch Eingabe des Haltestellennamens gefunden werden. Alternativ stehen auf derselben Seite weiter unten alle Linien nach Nummern, bei denen die Haltestellen aufgerufen werden können.

Sind die in einem Verbund übertragbaren Abos im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung auch in Deutschland frei übertragbar?

Nein. Übertragbare U-Abos sind in den RVL Zonen 1, 2 und 3 nicht übertragbar und gelten nur für die vermerkte Inhaberin/den vermerkten Inhaber. Die RVL Abos sind nur für die/den auf dem Abo vermerkte Inhaberin/vermerkten Inhaber in den Zonen 10 und 40 gültig. Bei den RegioCard Monats- und Jahreskarten für die Fahrt zwischen Landesgrenze und Basel-Claraplatz muss eine Inhaberin/ein Inhaber auf der Rückseite mit Tinte eingetragen werden, sie sind ebenfalls nicht übertragbar.

Ab und zu reise ich mit der Familie von Sissach nach Basel. Welches ist der günstigste Tarif?

Der Tarifverbund Nordwestschweiz anerkennt auch die Kinder-Mitfahrkarte. Das bedeutet, wenn Sie im Besitz eines Einzelbillettes, einer Mehrfahrtenkarte oder eines U-Abo sind, reisen Kinder unter 16 Jahren kostenlos mit. Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten können auch hier mit dem Halbtax-Abo kombiniert werden.

Warum erhält das Schweizer Generalabonnement (GA) nicht die gleiche Gültigkeitserweiterung wie das U-Abo?

Während die beiden Verbünde TNW und RVL viele Gemeinsamkeiten haben und die Gültigkeit Erweiterung für ihre eigenen Verbundangebote dadurch möglich wurde, ist das GA ein nationales in der Schweiz gültiges Produkt. Während in der Schweiz nationale Fahrausweise auch im TNW Gebiet und TNW Fahrausweise auch auf Fernverkehrszügen im TNW Gebiet gültig sind, besteht in Deutschland eine andere Ausgangslage und Regelung. Dort besteht eine Trennung zwischen Nah-/Regional- und Fernverkehr, auch bei den Fahrausweisen. Daher kann das GA nicht analog dem U-Abo im Rahmen der Verbündekooperation Anerkennung in Deutschland finden. Der RVL bietet jedoch Hand zu Lösung an, eine grenzüberschreitende Anerkennung des GA in einem separaten gemeinsamen Projekt von TNW und RVL anzugehen. Dies steht nach Einführung der Abo-/Zeitkarten-Erweiterung auf der Agenda beider Verbünde.

Ich habe ein GA und möchte ins grenznahe Ausland fahren, was muss ich lösen?

GA und Halbtax sind grundsätzlich nicht grenzüberschreitend gültig, sondern nur bis zur Landesgrenze. GA-InhaberInnen lösen am Billettautomaten ein Anschlussbillett ab der Grenze. Für die Rückfahrt ist vor Ort ein Billett für den deutschen Abschnitt bis zur Grenze zu lösen (in EUR).

Das GA wird im ganzen DistriBus-Gebiet (inkl. Linie 3) anerkannt.

Kann ich die RVL-PunkteCard für den grenzüberschreitenden Verkehr weiterhin benutzen?

Der Verbund RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) bietet seit 5. April 2019 eine gedruckte triregio Mehrfahrtenkarte an. Die RVL-PunkteCard wird als Fahrausweis im TNW nicht akzeptiert.

Ist der Swiss Travel Pass im ganzen TNW Gebiet gültig?

Der öffentliche Nahverkehr ist auf den auf der Übersichtskarte durch einen rot-weissen Punkt markierten Städten im Swiss Travel Pass eingeschlossen, konkret im TNW Gebiet sind dies Basel, Dornach, Pratteln, Liestal und Rheinfelden. Weiter darf auch auf den angegebenen Linien gefahren werden. Die Gültigkeit ist folglich nicht identisch mit der eines Generalabonnements. Die Übersichtskarte mit den Gültigkeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Swiss Travel Pass.

Gibt es eine Ermässigung mit meinem Halbtax-Abo?

Mit Ausnahme des U-Abo und der grenzüberschreitenden Angebote gelten alle TNW Fahrausweise in Kombination mit dem Halbtax-Abo.