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U-Abo gegenseitige Anerkennung TNW - SLA (F)

Das Dreiländereck im ÖV:

Mit einer erweiterten Kooperation zwischen Saint-Louis Agglomération (SLA) und dem Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) wird der grenzüberschreitende Verkehr für AbonnentInnen noch einfacher.

Für die U-Abo KundInnen gilt das U-Abo ab 1. Juni 2021 auf dem ganzen Gebiet des DistriBus. Nach der Erweiterung des Gültigkeitsgebiets auf die grenznahen deutschen Gemeinden und Städte Ende 2019 wird mit diesem Schritt das U-Abo in der Region Basel trinational gültig sein. DistriBus-Abo KundInnen können an Wochenenden mit Tram und Bus ins Zentrum von Basel fahren. Damit wird die Regio mit dem ÖV einfach und unkompliziert erlebbar gemacht. Die Abonnemente erhalten einen Mehrwert bei unveränderten Preisen. Während eines Probebetriebs von zwei Jahren sollen Erfahrungen gesammelt werden.

Saint-Louis Agglomération (SLA) und der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) arbeiten seit über 20 Jahren bei grenzüberschreitenden Tariflösungen eng zusammen. Daraus entstanden die heute verfügbaren grenzüberschreitenden Abonnemente Distripass TNW für Berufspendler und die trinationalen Tageskarten triregio, welche eine unkomplizierte ÖV-Nutzung im Dreiland ermöglichen. Mit der Erweiterung des Tram 3 Ende 2017 nach Gare de Saint-Louis wurde zudem ein auf die spezifischen Bedürfnisse ausgerichteter Tarif Inflex eingeführt.

Der typische ÖV-Stammkunde in Basel oder Saint-Louis besitzt ein U-Abo vom TNW oder ein Distripass Abo von Distribus für sein Stammgebiet. Für die gelegentlichen grenzüberschreitenden Fahrten ist das Lösen eines Zusatzbilletts notwendig. Damit sind viele Besitzer eines Abo / einer Zeitkarte jedoch nicht vertraut, weil sie im tagtäglichen Gebrauch kein Ticket lösen müssen. Eine bestehende Unsicherheit über das richtige Ticket sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt führt mitunter dazu, dass die Absicht für eine grenzüberschreitende Fahrt mit dem ÖV aufgegeben oder stattdessen mit dem Auto unternommen wird.

Für die gelegentlichen Nutzer von grenzüberschreitenden Fahrten unter den StammkundInnen beidseits der Grenzen erfolgt nun ein Quantensprung. Sowohl die U-Abos des TNW als auch die Distripass Abos von DistriBus mit monatlicher und jährlicher Gültigkeit erhalten einen erheblichen Mehrwert und der Kundennutzen steigt durch den erweiterten Geltungsbereich über die Landesgrenze hinaus.

Die gegenseitige Anerkennung im Detail:
Die Gültigkeit des U-Abo vom TNW wird auf das komplette DistriBus Gebiet in Frankreich erweitert. Zum einen gilt künftig das U-Abo bis Saint-Louis auch im Bus 604. Zum anderen können weitere Destinationen bis Kembs und Sierentz erreicht werden, aber auch Verbindungen wie bspw. über Hagenthal bis Leymen sind möglich.

Im Gegenzug gelten die Abos von DistriBus an Wochenenden (Samstag und Sonntag) mit der Linie 3 zwischen Landesgrenze und Barfüsserplatz und mit den Linien 603/604 bis Schifflände in Basel sowie mit der Linie 608 bis Bachgraben, Allschwil.

Die KundInnen können künftig mit den grenzüberschreitenden ÖV-Linien die Nachbargemeinden einfach und unkompliziert erreichen, d.h. ohne Zusatzticket. Für die Region eröffnet sich die Chance, dass EinwohnerInnen aus dem Elsass vermehrt nach Basel kommen und EinwohnerInnen der Nordwestschweiz vermehrt grenznahe Orte im Elsass besuchen und dabei erst noch den umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr nehmen. Somit kann z.B. eine U-Abo KundIn künftig einen Ausflug in die Petite Camargue, nach Saint-Louis sowohl mit Tram als auch mit dem Bus oder eine Rundfahrt über Hagenthal nach Leymen und per Tram zurück nach Basel machen. Der Distripass-Kunde kann an Wochenenden in die Basler Innenstadt fahren, sei es für einen Ausflug in den Basler Zoo, einen Museumsbesuch oder zum Flanieren in der Innenstadt. Für die Rückreise stehen das Tram 3 ab Barfüsserplatz oder Busse der Linien 603/604 an der Schifflände zur Verfügung.

Mit der Bequemlichkeit einer grenzenlosen Mobilität für ÖV-StammkundInnen in der Agglomeration soll auch der Modalsplit zugunsten des ÖV verbessert und dadurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die beidseitige Erweiterung ist zunächst auf einen zweijährigen Probebetrieb angelegt, um Erfahrungen und Erkenntnisse in der Zusammenarbeit von Distribus und TNW über die Landesgrenzen hinweg zu sammeln.

«Dies ist ein grosser Schritt im Zusammenwachsen der Region und komplettiert die Gültigkeit des U-Abo im Dreiland, nachdem das U-Abo seit 2020 im grenznahen Deutschland gültig ist. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs – und hier insbesondere auch für grenzüberschreitende Fahrten – wird denkbar einfach und dies ohne Mehrpreis» zeigt sich der Präsident des TNW, Ralph Lewin, erfreut.

«Mit dieser Kooperation werden Grenzen überwunden und die Region Basel und das Elsass rücken ein Stück näher zueinander» ergänzt die Vizepräsidentin von Saint-Louis Agglomération und Maire von Saint-Louis Pascale Schmidiger.

An den anderen grenzüberschreitenden Tarifangeboten ändert sich mit der neuen gegenseitigen Anerkennung von Distribus-Abos/Zeitkarten nichts.

Die seit 2001 bestehenden grenzüberschreitenden Angebote insbesondere für Berufspendler und Grenzgänger (Abo Distripass TNW) werden weiterhin und unverändert angeboten. Das U-Abo ist auf den Linien der SNCF, wie bspw. auf dem TER, nicht gültig.

Fragen & Antworten (Q&A):

Q: Welche U-Abos erhalten zusätzliche Gültigkeit auf den Linien des DistriBus?
A: Sowohl Monats- als auch Jahresabos des TNW profitieren von der gegenseitigen Abo Anerkennung. Es sind dies U-Abo für Erwachsene, Jungend, Senioren & IV-Bezüger, Jobticket, Hunde sowie Kombinations-Abos, welche ein vollwertiges U-Abo beinhalten wie Modul-Abo, Abo Presto combiné TNW (TNW und SNCF) und RegioCard Plus (TNW und RVL).

Q: Welche Distripass Abos erhalten zusätzliche Gültigkeit auf Schweizer Seite?
A: Die Abos von DistriBus (Distripass) wie bspw. für Erwachsene, Juniorinnen und Junioren sowie Seniorinnen und Senioren sind sowohl als Monats- als auch als Jahresabo an Wochenenden (Samstag und Sonntag) auf der Tramlinie 3 bis Barfüsserplatz und den Buslinien 603/604 bis Schifflände sowie auf der Buslinie 608 bis Bachgraben, Allschwil gültig. Für Anschlussfahrten oder Umsteigen auf andere Linien ist ein TNW Billett zu lösen.

Q: Warum ist das U-Abo an allen Tagen und das Abo von DistriBus (Distripass) nur an Wochenenden im jeweils anderen Gebiet gültig?
A: Die heutigen Produkte entsprechen sowohl im Gebiet des TNW als auch des Distribus den jeweiligen lokalen Verhältnissen. Sie sind hinsichtlich Ausdehnung, Angebot, Frequenz und Preis nicht vergleichbar. Zum Beispiel beträgt das günstigste Abo im Distribus für Senioren EUR 12 im Monat, während das U-Abo für Senioren im TNW CHF 67 kostet. Dies macht eine Differenzierung in der Gültigkeitserweiterung notwendig.

Q: Warum wird eine zweijährige Probezeit vereinbart?
A: Die Verbünde TNW und Distribus sehen sich mit jeweils unterschiedlichen Herausforderungen in ihren Heimmärkten konfrontiert. Das Angebot basiert auf einer freiwilligen Leistung beider Partner. Es ist schwer abschätzbar, wie sich die Situation entwickeln wird. Die Probezeit soll das Gewinnen von Erfahrungen und eine bessere Beurteilung verschiedener Faktoren ermöglichen. Damit kann über die Fortführung oder über Anpassungen nach der Probezeit besser entschieden werden.

Q: Findet ein finanzieller Ausgleich zwischen den beiden Ländern zur Finanzierung dieses Angebots statt?
A: Nein, es findet kein finanzieller Ausgleich zwischen den Partnern SLA und TNW statt. Die Basis ist eine freiwillige, gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Abos in der beschriebenen Gültigkeit.

Q: Wird der Distripass TNW weiterhin angeboten, wenn das U-Abo im Gebiet des DistriBus gültig sein wird?
A: Der TNW Distripass ist uneingeschränkt im ganzen Gebiet des TNW und des DistriBus gültig. ZielkundInnen sind Grenzgänger und Personen, welche auch wochentags nach Basel und Umgebung reisen. Der Tarif ist mit CHF 100 pro Monat auch leicht günstiger als der Kauf eines unsubventionierten U-Abo von CHF 105.

Q: Sind die in einem Verbund übertragbaren Abos auch im Ausland frei übertragbar?
A: Nein, sie sind im Ausland nicht übertragbar. Die Abos sind auf den im Ausland berechtigten Linien bzw. Gebieten nur für den auf dem Abo vermerkten Inhaber gültig.

Q: Wird durch diese gegenseitige Anerkennung von Abos der Einkaufstourismus weiter gefördert?
A: Das Ziel ist ein weiteres Zusammenwachsen der Agglomeration, die Erleichterung des Freizeitverkehrs im Dreiland in beiden Richtungen und eine Verbesserung des Modalsplits durch die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf ÖV in Freizeit- und Berufsverkehr. Der Einkaufsverkehr wird mit verschiedenen Transportmitteln (Auto, Velo, ÖV etc.) wahrgenommen und findet im Wesentlichen infolge anderer, nicht durch die Verbünde zu beeinflussenden Faktoren (Wechselkurs, Mehrwertsteuer, Angebot, etc.) statt. Ausserdem sind mit attraktiven Freizeit- und Einkaufsangeboten auch in Basel Kundinnen und Kunden aus dem Ausland zu gewinnen. Und schliesslich entlastet der öffentliche Verkehr die Innenstädte vom Pkw-Verkehr.

Q: Ist das U-Abo auch auf der S-Bahn (TER) von SNCF bis Sierentz gültig?
A: Das Abo von DistriBus (Distripass) ist auf dem TER von SNCF nicht gültig, weshalb auch das U-Abo nur bis Bahnhof St. Johann gültig ist. Für Frankreich ist ein Anschlussbillett mit dem TER notwendig.

Q: Ist das Generalabonnement (GA) auch im DistriBus gültig?
A: Das GA ist wie das U-Abo auf dem Gebiet des DistriBus gültig und somit neu auch auf dem Tram Nr. 3 nach Gare de Saint-Louis.

Q: Warum ist das GA auf dem DistriBus aber nicht in den RVL Zonen 1, 2 und 3 wie das U-Abo gültig?
A: Während in der Schweiz nationale Fahrausweise auch im TNW Gebiet und TNW Fahrausweise auch auf Fernverkehrszügen im TNW Gebiet gültig sind, besteht in Deutschland eine andere Ausgangslage und Regelung. Jedoch laufen Gespräche über eine grenzüberschreitende Anerkennung des GA. Mit Frankreich konnte eine unkomplizierte Lösung zur Gleichbehandlung von U-Abo und GA erreicht werden.

Ortschaften von Distribus, in denen das U-Abo künftig gilt:

  • Attenschwiller
  • Bartenheim
  • Blotzheim
  • Buschwiller
  • Folgensbourg
  • Hagenthal-le-Haut
  • Hagenthal-le-Bas
  • Hégenheim
  • Hésingue
  • Huningue
  • Kembs
  • Knoeringue
  • Leymen
  • Liebenswiller
  • Michelbach-le-Haut
  • Neuwiller
  • Rosenau
  • Saint-Louis
  • Sierentz
  • Village Neuf



Haltestellen entlang des Trams 3 und der Distribus Linien in der Schweiz, an denen das Distribus Abo an Wochenenden gültig sein wird:

Tram 3:

  • Barfüsserplatz
  • Burgfelderhof
  • Burgfelderplatz
  • Felix Platter-Spital
  • Im Westfeld
  • Musik-Akademie
  • Pilgerstrasse
  • Spalentor
  • Strassburgerallee
  • Universität
  • Waldighoferstrasse

Bus 603/604:

  • Hüningerstrasse
  • Kinderspital UKBB
  • Schifflände
  • Voltaplatz

Bus 608:

  • Gartenstrasse
  • Grabenring
  • Hagmattsrasse
  • Im Brühl
  • Kreuzstrasse
  • Bachgraben
Liniennetz-Plan

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Tram und Buslinien
Basel und Umgebung

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