Verbindung Arrow icon
Arrow icon Verbindung
U-Abo Freizeit

U-Abo Freizeit

Das neue U-Abo Freizeit für Genussfahrer

Der TNW ergänzt sein Sortiment während eines einjährigen Markttests mit einem auf die Verwendung in der Freizeit zugeschnittenen Abo-Angebot. Das neue U-Abo Freizeit hat die gleiche trinationale Gültigkeit wie das bestehende U-Abo, es kann von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und am Wochenende ganztägig (bis Betriebsschluss) im TNW Gebiet, in den Zonen 1–3 des RVL sowie auf dem Netz von DistriBus in Frankreich genutzt werden, inkl. den grenzüberschreitenden Tramlinien der BVB. Das Abo kostet monatlich CHF 30 und wird mit einer Geltungsdauer von drei Monaten zu CHF 90 angeboten.

Der Fahrtbeginn muss von Montag bis Freitag um 19.00 Uhr oder später erfolgen. Sollte die Reise vor 19.00 Uhr beginnen, so braucht es zusätzlich ein gültiges Billett vom Abgangsort bis zur Haltestelle, an welcher um 19.00 Uhr oder danach ein fahrplanmässiger Halt erfolgt. Des Weiteren gilt das U-Abo Freizeit von Freitag, ab 19.00 Uhr, bis Sonntag bis Betriebsschluss ganztägig, inkl. Nachtnetz. Die ganztägige Gültigkeit betrifft nur Samstage und Sonntage. Fallen Feiertage in den Zeitraum von Montag bis Freitag, gilt das U-Abo Freizeit wie gewöhnlich ab 19.00 Uhr. Zur Vermeidung von Missverständnissen können kantonale oder landesspezifische Feiertage leider nicht berücksichtigt werden.

Das U-Abo Freizeit gibt es nur als 3-Monats-Abo. Dies erlaubt, es zu einem so unschlagbar attraktiven Preis anzubieten.

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre zum U-Abo Freizeit.

Steckbrief vom U-Abo Freizeit

Räumliche Gültigkeit: Das U-Abo Freizeit hat die gleiche geografische Gültigkeit wie das normale U-Abo. Es ist also im ganzen TNW Gebiet (inkl. den grenzüberschreitenden Tramlinien), in den Zonen 1-3 des RVL und auf dem Netz von DistriBus in Frankreich genutzt werden.

Zeitliche Gültigkeit: Das U-Abo Freizeit ist von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss und ganztägig am Samstag und Sonntag (bis Betriebsschluss), inkl. Nachtnetz, gültig. Fallen Feiertage in den Zeitraum von Montag bis Freitag, gilt das U-Abo Freizeit wie gewöhnlich ab 19.00 Uhr.

Preise: Das U-Abo Freizeit kann in einem 3-Monats-Paket zu CHF 90 gekauft werden - es kostet monatlich also nur CHF 30. Für Personen mit Wohnsitz und Steuerdomizil ausserhalb des TNW Gebiets beträgt der Preis CHF 165.

Erhältlichkeit: Das U-Abo Freizeit kann in den Verkaufsstellen von BVB, BLT und SBB, auf u-abo.ch und mit dem SwissPass an den Billettautomaten der SBB sowie via sbb.ch erworben werden.

Fragen und Antworten (Q&A)

Q: Das Abo gilt ab 19.00 Uhr – ist damit die Zeit beim Einsteigen in den ÖV oder beim Aussteigen gemeint?
A: Der Fahrtbeginn muss um Punkt 19.00 Uhr oder später gemäss Fahrplan erfolgen. Sollte die Reise vor 19.00 Uhr beginnen, so braucht es zusätzlich ein gültiges Billett vom Abgangsort bis zur Haltestelle, an welcher um 19.00 Uhr oder danach ein fahrplanmässiger Halt erfolgt.

Q: Wie lange gilt das U-Abo Freizeit in der Nacht?
A: Das Abo gilt ab 19.00 Uhr bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Tages.

Q: Wieso gilt das U-Abo Freizeit erst ab 19.00 Uhr und nicht schon ab 18.00 Uhr?
A: Der Zeitpunkt wurde so gewählt, dass das Abo nach der Hauptverkehrsspitze am Abend gültig ist, welche von ca. 17.00 Uhr bis um ca. 19.00 Uhr dauert.

Q: Ich möchte das U-Abo Freizeit primär am späten Abend und im Nachtangebot des TNW nutzen: ist dies möglich?
A: Ja, das U-Abo Freizeit gilt ab 19.00 Uhr im gesamten TNW Netz und insbesondere auch im Nachtnetzangebot in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag bis zum Betriebsschluss am frühen Morgen. Das Nachtnetzangebot kann ohne Zuschlag genutzt werden.

Q: Gilt das U-Abo Freizeit auch an Feiertagen den ganzen Tag?
A: Die ganztägige Gültigkeit gilt nur an Samstagen und Sonntagen. Fallen Feiertage auf den Zeitraum von Montag bis Freitag, gilt das U-Abo Freizeit ab 19.00 Uhr. Zur Vermeidung von Missverständnissen können kantonale oder landespezifische Feiertage leider nicht berücksichtigt werden.

Q: Kann ich mit dem U-Abo Freizeit nach z.B. Lörrach in Deutschland oder Saint-Louis in Frankreich fahren?
A: Das U-Abo Freizeit hat die gleiche geografische Gültigkeit wie das normale U-Abo und kann von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und am Wochenende ganztägig in den Zonen 1-3 des RVL sowie auf dem Netz von DistriBus in Frankreich genutzt werden.

Q: Das U-Abo Freizeit wird mit dreimonatiger Gültigkeit verkauft – kann ich das Abo für 1 Monat kaufen?
A: Die Bündelung zu drei Monaten erlaubt einen sehr attraktiven Preis während des Markttests. Ein Bezug für einen Monat ist aktuell nicht möglich.

Q: Wo kann ich das U-Abo Freizeit kaufen?
A: Das Abonnement ist digital über die Webseite u-abo.ch oder via sbb.ch erhältlich. Es kann ebenfalls an den Verkaufsstellen der BVB am Barfüsserplatz, der BLT an der Heuwaage oder in Oberwil, an den bedienten SBB Schaltern oder an den SBB-Billettautomaten bei Vorliegen eines SwissPass gekauft werden. Aus technischen Gründen ist aktuell kein Kauf via der U-Abo App möglich. Nach dem Kauf kann das Abo auf der U-Abo App angezeigt werden.

Q: Kann mit dem U-Abo Freizeit das U-Abo Gutscheinportal genutzt werden?
A: Ja, dies ist möglich. Kundinnen und Kunden müssen hierfür unter u-abo.ch einen persönlichen Login einrichten und können danach auf das Gutscheinangebot des U-Abos zugreifen.

Q: Gibt es ein vergünstigtes Abo für Besitzerinnen oder Besitzer eines Halbtax-Abos und/oder für Jugendliche resp. Seniorinnen und Senioren?
A: Aufgrund des günstigen Preises des U-Abo Freizeit gibt es einen einheitlichen Preis und keine weiteren Rabatte.

Q: Kann das U-Abo Freizeit gegen ein U-Abo umgetauscht werden?
A: Bei sich ändernden Mobilitätsbedürfnissen kann das U-Abo Freizeit jederzeit gegen ein U-Abo umgetauscht werden. Der anteilige Restwert des U-Abo Freizeit wird beim U-Abo angerechnet. Ein Umtausch ist aus technischen Gründen ausschliesslich an den bedienten Verkaufsstellen möglich.

Q: Warum macht der TNW einen Markttest mit einem Freizeit-Abo und nicht mit einem allgemeinen Flexi-Abo?
A: Schweizweit läuft ein Markttest mit einem Flexi-Abo bei zwei Verbünden in der Westschweiz. Der TNW ist mit seinem U-Abo, welches in der ganzen Region gültig ist, ein Sonderfall in der Schweizer Abo Tariflandschaft. Auch lohnt sich ein U-Abo bereits ab drei Tagen pro Woche für Erwachsene, dies noch schneller für Jugendliche und Seniorinnen und Senioren sowie wenn täglich mehr als eine Zone durchfahren wird oder mehrere Fahrten gemacht werden. Ein Flexi-Abo mit Gültigkeiten an bspw. drei Tagen pro Woche würde keine sinnvolle Ergänzung zum U-Abo sein. Mit dem U-Abo Freizeit soll wir eine Ergänzung zum U-Abo getestet werden.

Liniennetz-Plan

Liniennetz-Plan

Tram und Buslinien
Basel und Umgebung

Download PDF