Der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) und der Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) heben im öffentlichen Nahverkehr die Landesgrenzen bei ihren Abos und Zeitkarten auf. Für die U-Abo Kunden und die RVL-Abo/ Zeitkarten-Kundinnen und -Kunden ist das Gültigkeitsgebiet im Grenzgürtel des Nachbarverbunds seit dem 15. Dezember 2019 erweitert worden, für die U-Abo Kundinnen und Kunden zum unveränderten Preis. Damit wird ein Grossteil der Bedürfnisse der Stammkundinnen und -kunden der Verbünde TNW und RVL abgedeckt und die Regio mit dem ÖV einfach und unkompliziert erlebbar gemacht. Die Abonnemente beider Verbünde werden durch diese bislang einzigartige gegenseitige Anerkennung wertvoller. Mehr Details finden Sie auf dieser Seite oder in der Broschüre.
Die Verbünde RVL und TNW arbeiten seit 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Tariflösungen eng zusammen. Daraus entstanden die heute verfügbaren grenzüberschreitenden Abonnemente / Zeitkarten wie die RegioCardPlus bzw. RegioCardPlus light, welche vorwiegend von Berufspendlerinnen und -pendlern benutzt werden. Daneben erlauben die trinationalen Tageskarten triregio eine unkomplizierte ÖV-Nutzung im Dreiland. Ein Meilenstein war im letzten Jahr die Einführung des neuen, gemeinsamen grenzüberschreitenden triregio-Einzeltarifs für die Zielgruppe der gelegentlichen Nutzerinnen und Nutzer.
Der typische ÖV-Stammkunde in Basel oder Lörrach besitzt ein U-Abo vom TNW oder ein RVL-Jahresabo für sein Stammgebiet. Für die gelegentlichen grenzüberschreitenden Fahrten ist das Lösen eines Zusatzbilletts notwendig. Damit sind viele Besitzerinnen und Besitzer eines Abo / einer Zeitkarte jedoch nicht vertraut, weil sie im tagtäglichen Gebrauch kein Ticket lösen müssen. Eine bestehende Unsicherheit über das richtige Ticket sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt führt mitunter dazu, dass die Absicht für eine grenzüberschreitende Fahrt mit dem ÖV aufgegeben oder stattdessen mit dem Auto unternommen wird.
Für die gelegentlichen Nutzerinnen und Nutzer von grenzüberschreitenden Fahrten unter den Stammkundinnen und -kunden der beiden Verbünde RVL und TNW erfolgt nun ein Quantensprung. Sowohl die U-Abos des TNW als auch die Abos, Monats- und Jahreskarten des RVL erhalten einen erheblichen Mehrwert und der Kundennutzen steigt durch den erweiterten Geltungsbereich über die Landesgrenze.
Die gegenseitige Anerkennung im Detail:
Die Gültigkeit des TNW U-Abo und U-Abo Freizeit wird auf die kompletten grenznahen RVL-Zonen 1, 2 und 3 erweitert, d.h. das Abo gilt künftig auch in den deutschen Städten Weil am Rhein, Lörrach und Rheinfelden sowie in den Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Binzen und Eimeldingen im Landkreis Lörrach.
Im Gegenzug gelten alle RVL-Jahresabos komplett in den Schweizer TNW Zonen 10 (Basel und angrenzende Gemeinden) sowie 40 (Rheinfelden-CH) und alle RVL-Monats- und Jahreskarten erhalten künftig Gültigkeit auf Schweizer Seite zwischen der Landesgrenze und Basel-Claraplatz (Tram 6, 8, Bus 38, 55) sowie in Rheinfelden-CH (Linie 7312) – damit erhalten alle RVL-Zeitkartennutzenden einen grossen grenzüberschreitenden Mehrwert zu nahezu unverändertem Preis.
Die Kundinnen und Kunden können künftig mit den grenzüberschreitenden ÖV-Linien die Nachbargemeinden ohne räumliche und zeitliche Einschränkung einfach und unkompliziert erreichen, d.h. ohne Zusatzticket. Für die Region eröffnet sich die Chance, dass Einwohnende aus Südbaden vermehrt Basel und Umgebung und Einwohnende der Nordwestschweiz vermehrt grenznahe Orte in Südbaden besuchen und dabei erst noch den umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr nehmen. Somit kann z.B. ein/e U-Abo (Freizeit) Kundin/Kunde künftig einen Ausflug zum Vitra Design Museum, in den Burghof nach Lörrach oder zum Schloss Beuggen machen. Die/Der RVL Abo-Kundin/Kunde kann in die Basler Innenstadt oder zum Zoo Basel fahren, einen Ausflug nach Muttenz oder zum Weiherschloss Bottmingen unternehmen.
Mit der Bequemlichkeit einer grenzenlosen Mobilität für ÖV-Stammkundinnen und -kunden in der Agglomeration soll auch der Modalsplit zugunsten des ÖV im Freizeit- wie im Berufsverkehr verbessert und dadurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die beidseitige Erweiterung wurde zunächst auf einen zweijährigen Probebetrieb angelegt, um Erfahrungen und Erkenntnisse in dieser bislang einzigartigen Zusammenarbeit zweier Verbünde über Landesgrenzen hinweg zu sammeln. Seit Dezember 2021 ist die gegenseitige Anerkennung definitiv geworden. «Dies ist ein grosser Schritt im Zusammenwachsen der Region. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs - und hier insbesondere auch für grenzüberschreitende Fahrten - wird denkbar einfach und dies beim U-Abo (Freizeit) ohne Mehrpreis» zeigt sich der Präsident des TNW Ralph Lewin erfreut.
«Mit dieser beispielhaften Kooperation werden Grenzen überwunden und unser Dreiländereck wird noch mehr zu einem einheitlichen Lebensraum» ergänzt Landrätin Marion Dammann als Aufsichtsratsvorsitzende des RVL und derzeitige Präsidentin des TEB.
An den anderen grenzüberschreitenden Tarifangeboten ändert sich mit der neuen gegenseitigen Anerkennung von RVL- und TNW Abos/Zeitkarten nichts.
Die seit 1995 bestehenden grenzüberschreitenden Angebote insbesondere für Berufspendlerinnen und -pendler und Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Abo / Monatskarte RegioCard Plus und RegioCard Plus light) werden weiterhin und unverändert angeboten. Sie sind ideal für diejenigen Kunden, die in den beiden Verbünden über die grenznahen Zonen 1, 2 & 3 auf deutscher Seite oder 10 & 40 auf Schweizer Seite hinausfahren und längere Distanzen beidseits der Grenze zurücklegen.
Auch die Tarifangebote mit Frankreich sind von der Lösung nicht betroffen. Jedoch werden seitens der Verbünde während des Probelaufs der erweiterten Kooperation TNW-RVL weitere Möglichkeiten über Ergänzungen mit Frankreich geprüft.
Plan mit U-Abo Gültigkeit ab 01.06.2021 inkl. RVL Zonen 1, 2 und 3 und Distribus-Gebiet
Q: Welche U-Abos erhalten zusätzliche Gültigkeit auf deutscher Seite?
A: Sowohl Monats- als auch Jahresabos profitieren von der gegenseitigen Abo Anerkennung. Es sind dies U-Abo für Erwachsene, Jugend, Senioren & IV, Jobticket, Hunde, U-Abo Freizeit sowie Kombination-Abos, welche ein vollwertiges U-Abo beinhalten wie Modul-Abo, Distripass (TNW und DistriBus) oder Abo Presto combiné TNW (TNW und SNCF).
Q: Welche RVL-Zeitkarten erhalten zusätzliche Gültigkeit auf Schweizer Seite?
A: Die RVL-Jahresabos (RegioCard Abo, SchülerRegioCard Abo, RegioCard Abo 66, JobCard Abo, JobTicket-BW), die vom RVL an Inhaber mit Wohnsitz in Deutschland verkauft werden und mit aufgedrucktem Namen des Inhabers als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgegeben werden, sind in der Zone 10 und 40 des TNW gültig. Alle übrigen Zeitkarten (Monat, Jahr), die nicht im Abo geführt werden, sind auf Schweizer Seite in TNW Zone 10 auf den Linien 6, 8, 38 & 55 zwischen Landesgrenze und Basel-Claraplatz sowie in TNW Zone 40 auf der Linie 7312 gültig.
Q: Warum gibt es zwischen den RVL-Jahresabos und den RVL-Monatskarten unterschiedliche Gültigkeitsregelungen im TNW?
A: Die heutigen Produkte entsprechen hinsichtlich Ausgestaltung und Tarifierung sowohl im TNW als auch im RVL den jeweiligen lokalen Verhältnissen und den angebotenen Leistungen. Das TNW Produktsortiment ist mit dem RVL Produktsortiment nicht immer kompatibel und die Preisgestaltung differiert. Dies macht eine Differenzierung in der Gültigkeitserweiterung notwendig.
Q: Findet ein finanzieller Ausgleich zwischen den beiden Ländern zur Finanzierung dieses Angebots statt?
A: Nein, es findet kein finanzieller Ausgleich zwischen den Verbünden TNW und RVL statt. Die Basis ist eine freiwillige, gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Abos des TNW und der Abos, Monats- & Jahreskarten des RVL in der beschriebenen Gültigkeit.
Q: Sind die in einem Verbund übertragbaren Abos auch im Ausland frei übertragbar?
A: Nein, sie sind im Ausland nicht übertragbar. Die Abos sind auf den im Ausland berechtigten Linien bzw. Zonen nur für den auf dem Abo vermerkten Inhaber gültig. Bei den RegioCard Monats- und Jahreskarten muss ein Inhaber auf der Rückseite eingetragen werden.
Q: Kann ich mit dem U-Abo auch weiter entfernte Orte im RVL anfahren wie z.B. Kandern oder Feldberg?
A: Das U-Abo wird in den RVL-Zonen 1, 2 & 3 anerkannt. Wer auf deutscher Seite im RVL über diese Zonen hinausfahren möchte, benötigt einen RVL-Fahrschein, erhältlich beim Busfahrer oder am Fahrscheinautomat. Vielfahrer können die im jeweiligen Verbund gültigen Mehrfahrtenkarten kaufen und für die zusätzlichen Zonen verwenden.
Q: Warum erhält das Schweizer Generalabonnement (GA) nicht die gleiche Gültigkeitserweiterung wie das U-Abo?
A: Während die beiden Verbünde TNW und RVL viele Gemeinsamkeiten haben und die Gültigkeit Erweiterung für ihre eigenen Verbundangebote dadurch möglich wurde, ist das GA ein nationales in der Schweiz gültiges Produkt. Während in der Schweiz nationale Fahrausweise auch im TNW Gebiet und TNW Fahrausweise auch auf Fernverkehrszügen im TNW Gebiet gültig sind, besteht in Deutschland eine andere Ausgangslage und Regelung. Dort besteht eine Trennung zwischen Nah-/Regional- und Fernverkehr, auch bei den Fahrausweisen. Daher kann das GA nicht analog dem U-Abo im Rahmen der Verbündekooperation Anerkennung in Deutschland finden. Der RVL bietet jedoch Hand zur Lösung an, eine grenzüberschreitende Anerkennung des GA in einem separaten gemeinsamen Projekt von TNW und RVL anzugehen. Dies steht nach Einführung der Abo-/Zeitkarten-Erweiterung auf der Agenda beider Verbünde.
Q: Wird durch diese gegenseitige Anerkennung von Abos der Einkaufstourismus weiter gefördert?
A: Das Ziel ist ein weiteres Zusammenwachsen der Agglomeration, die Erleichterung des Freizeitverkehrs im Dreiland in beiden Richtungen und eine Verbesserung des Modalsplits durch die Verlagerung von MIV auf ÖV in Freizeit- und Berufsverkehr. Der Einkaufsverkehr wird mit verschiedenen Transportmitteln (Auto, Velo, ÖV etc.) wahrgenommen und findet im Wesentlichen infolge anderer, nicht durch die Verbünde zu beeinflussenden Faktoren (Wechselkurs, Mehrwertsteuer, Angebot, etc.) statt. Ausserdem sind mit attraktiven Freizeit- und Einkaufsangeboten auch in Basel Kundinnen und Kunden aus dem Ausland zu gewinnen. Und schliesslich entlastet der öffentliche Verkehr die Innenstädte vom Pkw-Verkehr.
Das übertragbare U-Abo ist in den RVL Zonen 1, 2 und 3 nur für den auf dem Abo vermerkten Inhaber gültig und nicht frei übertragbar.
Das Generalabonnement (GA) und das seven25-Abo sind in den RVL Zonen, bzw. für grenzüberschreitende Fahrten, nicht gültig.
Ebenfalls gelangen Familienermässigungen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht zur Anwendung, bspw. sind die Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte in den RVL Zonen nicht gültig.
U-Abo für Erwachsene, Jugend, Senioren & IV, Jobticket, Hunde, U-Abo Freizeit sowie Kombination-Abos, welche ein vollwertiges U-Abo beinhalten wie Modul-Abo, Distripass (TNW und DistriBus) oder Abo Presto combiné TNW (TNW und SNCF).