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nav icon U-Abo Gültigkeit im Dreiland

Geltungsbereich U-Abo und GA im grenznahen Ausland

Das TNW U-Abo gilt im Gegensatz zum GA in den kompletten RVL-Zonen 1, 2 und 3 in Deutschland.
Das TNW U-Abo gilt auf dem ganzen DistriBus Gebiet in Frankreich. Das GA wird im DistriBus Gebiet auch anerkannt. U-Abo und GA sind aber in den S-Bahn (TER) oder im Zug (SNCF) in Frankreich nicht gültig.

 

Geltungsbereich U-Abo und GA
Tram-, Bus- und Bahnlinien*Geltungsbereich auf Schweizer GebietGeltungsbereich im grenznahen Ausland
 

U-Abo

GA

U-Abo

GA

3

ja

ja

ja

ja

8

ja

ja

ja

nein

38

ja

ja

ja

nein

55

ja

ja

ja 1

nein

603

ja

ja

ja

ja

604

ja

ja

ja

ja

608

ja

ja

ja

ja

S6

ja

ja

ja 2

nein

7301

ja

ja

ja

nein

7312

ja

ja

ja

ja 3

* TNW, RVL und SLA; 1: letzte Station im Geltungsbereich: Wittlingen; 2: letzte Station im Geltungsbereich: Brombach / Hauingen; 3: gemäss GA-Geltungsbereich

Gegenseitige Anerkennung mit RVL und Distribus im Detail

Allgemein

Übertragbare U-Abos
Das übertragbare U-Abo ist in den RVL Zonen 1, 2 und 3 sowie im Distribus-Gebiet nur für den auf dem Abo vermerkten Inhaber gültig und nicht frei übertragbar.

Nationale Fahrausweise
Das Generalabonnement (GA) ist grundsätzlich in den RVL-Zonen, bzw. für grenzüberschreitende Fahrten, nicht gültig (Ausnahmen siehe Tabelle oben). Im Distribus Gebiet wird das GA anerkannt.
Familienermässigungen (Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte) hingegen haben im grenzüberschreitenden Verkehr (nach Deutschland und Frankreich) keine Gültigkeit.

Die gegenseitige Anerkennung mit RVL (Deutschland)

Das TNW U-Abo ist in den kompletten grenznahen RVL-Zonen 1, 2 und 3 gültig, d.h. das Abo gilt auch in den deutschen Städten Weil am Rhein, Lörrach und Rheinfelden sowie in den Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Binzen und Eimeldingen im Landkreis Lörrach.

Im Gegenzug gelten alle RVL-Jahresabos komplett in den Schweizer TNW Zonen 10 (Basel und angrenzende Gemeinden) sowie 40 (Rheinfelden-CH) und alle RVL-Monats- und Jahreskarten erhalten Gültigkeit auf Schweizer Seite zwischen der Landesgrenze und Basel-Claraplatz (Tram 6, 8, Bus 38, 55) sowie in Rheinfelden-CH (Linie 7312).

Die gegenseitige Anerkennung mit SLA (Frankreich)

Das U-Abo vom TNW ist im kompletten DistriBus Gebiet in Frankreich gültig. Zum einen gilt das U-Abo bis Saint-Louis auch im Bus 604. Zum anderen können weitere Destinationen bis Kembs und Sierentz erreicht werden, aber auch Verbindungen wie bspw. über Hagenthal bis Leymen sind möglich.

Im Gegenzug gelten die Abos von DistriBus an Wochenenden (Samstag und Sonntag) auf der Linie 3 zwischen Landesgrenze und Barfüsserplatz und auf den Linien 603/604 bis Schifflände in Basel sowie auf der Linie 608 bis Bachgraben, Allschwil.
 

Geltungsbereich des U-Abo

In diesen Orten in Frankreich und Deutschland ist das U-Abo gültig

Das U-Abo gilt im DistriBus-Gebiet (F) in folgenden Orten
Attenschwiller
Bartenheim 
Blotzheim 
Buschwiller 
Folgensbourg 
Hagenthal-le-Haut 
Hagenthal-le-Bas 
Hégenheim 
Hésingue 
Huningue 
Kembs 
Knoeringue 
Leymen 
Liebenswiller 
Michelbach-le-Haut 
Michelbach-le-Bas 
Neuwiller 
Ranspach-le-Haut 
Ranspach-le-Bas 
Rosenau 
Saint-Louis 
Sierentz 
Village-Neuf 
Wentzwiller

Das U-Abo gilt im RVL (D) in folgenden Orten
Adelhausen 
Beuggen 
Brombach 
Degerfelden 
Dossenbach 
Eichsel 
Eimeldingen 
Fischingen 
Friedlingen 
Grenzach 
Grenzacherhorn 
Haagen 
Hagenbacherhof 
Haltingen 
Hauingen 
Herten 
Inzlingen 
Karsau 
Lörrach 
Lörrach-Stetten 
Märkt 
Minseln 
Neufeld 
Nollingen 
Nordschwaben 
Ötlingen 
Otterbach 
Rheinfelden 
Riedmatt 
Rötteln 
Rührberg 
Sägemühle 
Schwörstadt 
Stetten 
Tüllingen 
Tumringen 
Waidhof 
Warmbach 
Weil am Rhein 
Weil-Ost 
Wyhlen