Im TNW Gebiet gibt es zwei unterschiedliche Tarifbestimmungen.
Verbundtarif Nordwestschweiz (Tarif T651.0)
Der Verbundtarif Nordwestschweiz (T651.0) beinhaltet die verbundspezifischen Bestimmungen.
Nationale Tarif-Nebenbestimmungen (T600)
Im Rahmen der nationale Zusammenarbeit und Vereinheitlichung gibt es harmonisierte Tarif-Nebenbestimmungen, welche schweizweit für den Direkten Verkehr und alle Verbünde gelten (Tarif-Nebenbestimmungen T600). Der T600 regelt z.B. folgende Themen: Handgepäck, Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, Tiere, Gruppen, Regelungen für Reisende mit Behinderung, Militär, Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch, Fälschung etc.
Unten finden Sie einige wichtige Bestimmungen in Kürze. Mehr Details entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen, als PDF aufrufbar. Wir empfehlen Ihnen im PDF der Tarifbestimmungen mit dem Befehl "auf Seite suchen" nach dem benötigten Stichwort zu suchen, wie z.B. Velo, Hunde etc. um den entsprechenden Text etwas schneller zu finden.
Das U-Abo gilt nur im Original (nicht laminiert) als rechtsgültiger Fahrausweis.
Übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden nicht ersetzt. In diesen Fällen ist ein neues Abo zu lösen.
Verlorene oder abhandengekommene persönliche, nicht übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 30 ersetzt.
Einwohnende des Kantons Basel-Stadt wenden sich an: BVB Kundenzentrum Barfüsserplatz Tel. 061 685 14 14.
Einwohnende der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn wenden sich an: BLT Verkaufsstelle Heuwaage/Basel Tel. 061 406 11 11 oder 061 406 11 99.
An den bedienten Bahnhöfen der SBB können ebenfalls Ersatz-Abos erstellt werden.
Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte
Mit der Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte reisen Kinder vom vollendetem 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in Begleitung eines Elternteils mit Junior-Karte bzw. mit der Inhaberin/dem Inhaber der Kinder-Mitfahrkarte gratis (grenznahes Ausland gehört nicht zum TNW Verbundgebiet). Die erwachsene Person muss über einen gültigen Fahrausweis verfügen (TNW Einzelbillett, Mehrfahrtenkarte, Tageskarte, U-Abo oder GA). Die Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte kann an den SBB-Schaltern gekauft werden und kostet 30 Franken pro Kind (bitte Reisepass oder anderen amtlichen Ausweis des Kindes mitbringen).
Kinder
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren in der ganzen Schweiz im ÖV gratis. Für Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der reduzierte Preis zu bezahlen.
Generalabonnement (GA)
Mit dem GA haben Sie freie Fahrt im ganzen Schweizer Teil des TNW.
Seit dem 1.6.2021 benötigen GA-BesitzerInnen kein Anschlussbillett für das DistriBus-Gebiet in Frankreich der Saint-Louis Agglomération (SLA) (inkl. BVB Tram 3).
Halbtax-Abonnement
Mit Ausnahme des U-Abo sind mit dem Halbtax-Abo alle TNW Billette zum reduziertem Preis erhältlich. Ausgenommen davon sind die grenzüberschreitenden Angebote (bei triregio Einzeltickets gibt es jedoch einen separaten Tarif mit Halbtax-Abo).
GA Night
Das GA Night ist ein Abonnement für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, welches ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Wochenenden bis 7.00 Uhr also inkl. erster Morgenverbindungen den gleichen Geltungsbereich im TNW Gebiet wie das GA hat. Das GA Night ist auf allen Linien im TNW Verbundgebiet gültig.
Friends-Tageskarte
Mit der Friends-Tageskarte können bis zu 4 Jugendliche gemeinsam einen Tag im GA-Streckennetzt, also auch im TNW Verbundgebiet, unterwegs sein.
Tandem-Tageskarte
Inhaberinnen und Inhaber des GA Jugend können für CHF 20 eine Person unter 25 Jahren auf dem GA-Streckennetz, also auch im TNW Verbundgebiet, mitnehmen.
Gruppenbillette
Gruppen ab zehn Personen reisen mit dem Gruppenbillett zu einem vergünstigten Tarif. Bei den jeweiligen Transportunternehmen ist eine rechtzeitige Voranmeldung zwingend. Ihre Verkaufsstelle unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Ausflugs.
Basel City-Ticket
Das Basel City-Ticket, welches von einem Bahnhof ausserhalb des TNW Gebietes bezogen werden kann, gilt im TNW nur in der TNW Zone 10 Basel, Riehen, Bettingen, Allschwil, Binningen, Bottmingen, Schönenbuch, Münchenstein, Muttenz und Birsfelden.
Für die Beförderung von Velos, Kinderwagen und Rollstühlen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der einzelnen Transportunternehmen. Den Anweisungen der Chauffeuse oder des Chauffeurs ist Folge zu leisten.
Kinderwagen
Kinderwagen werden im TNW gratis befördert.
Rollstühle
Rollstühle werden im TNW gratis befördert, wenn die Benutzerin/der Benutzer in diesem reist und die Sicherheit gewährleistet ist.
Velos
Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen Transportunternehmen ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten möglich und sofern genügend Platz vorhanden ist. Für das Velo ist grundsätzlich der reduzierte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Velos von Kindern bis 5.99 Jahren werden gratis transportiert. Von einer erwachsenen Person begleitete Kinder (6 bis 15.99 Jahre) dürfen ihr Velo gratis transportieren.
Hunde und Kleintiere
Für Hunde ist grundsätzlich der reduzierte Preis 2. Klasse zu bezahlen. Kleine Hunde und andere Tiere bi 30 cm Schulterhöhe dürfen in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern unentgeltlich mitgeführt werden. Werden diese Tiere während der Beförderung aus ihren Behältern genommen, so ist für jedes Tier der reduzierte Preis 2. Klasse zu bezahlen. Für Hunde mit einer Schulterhöhe von über 30 cm kann auch ein Hunde U-Abo für einen Monat oder ein Jahr gelöst werden.
Gebühr für Fahren ohne gültigen Fahrausweis
Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis bezahlen eine Gebühr von 100 Franken, im Wiederholungsfall erhöht sich der Betrag (Verbundtarif Nordwestschweiz 651.0).