Behinderte, die auf Begleitung angewiesen sind, haben Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenhundes. Der/die Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss einen gültigen Fahrausweis besitzen.
Die VöV-Ausweiskarte für Sehbehinderte gilt bei den BVB, BLT und AAGL in den Zonen 10, 11, 13, 14 und 15. Mit dieser besonderen Ausweiskarte kann die Inhaberin/der Inhaber selbst sowie eine Begleitperson und ein Führhund ohne Entrichtung des Fahrtpreises fahren.
Merkblatt für den Bezug der «Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte» und der «Jahreskontrollmarken».
Rollstühle (Hand- und Elektrorollstühle) werden im TNW gratis befördert, wenn die Benützerin/der Benützer mit diesen reist und die Sicherheit gewährleistet ist.
Transport von Elektrorollstühlen: In der Broschüre der BVB zu Klapprampen werden die klapprampentauglichen und die BehiG-konform umgebauten hohen Haltekanten aller BVB-Linien und einige der BLT-Linien ausgewiesen. An diesen Kanten ist der Ein- und Ausstieg mit dem Elektrorollstuhl möglich.
Reisende mit Handicap ohne Begleitperson können ihre Fahrausweise über die Gratisnummer 0800 181 181 beziehen. Diese telefonische Billettbestellung ist seit dem 9. Dezember 2007 möglich. Für die Reise selbst wird kein physisches Billett ausgestellt, jedoch muss der Reisende über die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» verfügen.
Der öffentliche Verkehr gilt als
sicherster Verkehrsträger. Trotzdem gibt es - gerade auch für ältere
Personen - ein Reihe von Gefahren, denen mit richtigem Verhalten
vorgebeugt werden kann.