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Maskenpflicht im ÖV / Einstellung Nachtnetz / Beachtung beim grenzüberschreitenden Verkehr

Maskenpflicht im ÖV / Einstellung Nachtnetz / Beachtung beim grenzüberschreitenden Verkehr

Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.

Die Maskenpflicht gilt in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Trams, Bussen, Schiffen und Seilbahnen (nicht abschliessend). Die Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, an Bus- und Tramhaltestellen und in Flughäfen.

Reisende sind in Eigenverantwortung dafür besorgt, sich für die Reise im ÖV mit einer Gesichtsmaske auszurüsten. Schals oder andere unspezifische Textilien sind keine Gesichtsmasken.

Davon ausgenommen sind:
a. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren;
b. Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Die Regeln des Schutzkonzeptes öV gelten weiterhin, insbesondere die Abstands- und Hygieneregeln. Weitere Informationen finden Sie auch in den BAG-News.

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Die Nachtnetze sind vorübergehend eingestellt.
Das Nachtnetz wird auch im April und Mai 2021 noch nicht wieder bedient.

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Zu beachten im grenzüberschreitenden Verkehr:
Fahrgäste, welche mit den grenzüberschreitenden Linien wie beispielsweise Linien 3, 8, 35, 38, 55, S6 etc. die Grenze nach Deutschland oder Frankreich überschreiten, sollten sich vorher über die sich ständig ändernden Einreisebestimmungen informieren.

Die genauen Einreisebestimmungen für Deutschland (Baden-Württemberg) finden Sie auf der Seite von Baden-Württemberg.

Die genauen Einreisebestimmungen für Frankreich finden Sie auf der Seite zu Informationen für Ausländer.

Der Bundesrat empfiehlt weiter auf nicht dringliche Auslandsreisen zu verzichten.