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Der TNW entschädigt Kundinnen und Kunden von Jahres- und Monats-Abos zu gegebener Zeit

Der TNW entschädigt Kundinnen und Kunden von Jahres- und Monats-Abos zu gegebener Zeit

Der TNW Tarifverbund Nordwestschweiz hat über die Kulanzleistungen für InhaberInnen und Inhaber des U-Abos entschieden in Zusammenhang mit den Auswirkungen der «ausserordentlichen Lage». In Umsetzung der nationalen Richtlinien von Alliance SwissPass werden Jahresabos um 15 Tage verlängert. Inhaberinnen und Inhaber von Monatsabos erhalten je zwei Tageskarten für das ganze TNW-Gebiet zugeschickt. Die Abonnentinnen und Abonnenten müssen nichts unternehmen, um in den Genuss der Kulanzleistung zu gelangen.

Der TNW wird die Jahres U-Abos möglichst kundenfreundlich kostenlos um 15 Tage verlängern. Die Arbeiten, um dies über alle digitalen und analogen Absatzkanäle zu ermöglichen, wurden aufgenommen. Während das nationale Generalabonnement während 30 Tagen hinterlegt werden kann und die 15 Tage Verlängerung zusätzlich gewährt wird, kann ein TNW Jahresabo – wie bei den meisten Verbünden – nicht hinterlegt werden. Jedoch besteht bei den TNW Jahresabos ein erheblicher preislicher Vorteil von zwei Gratismonaten, d.h. die Kundin bzw. der Kunde bezahlt nur den Preis von zehn Monatsabos. Zusammen mit den 15 Tagen Verlängerung lohnt sich das Halten des TNW Jahresabos somit auch dann, wenn es zurzeit nicht oder weniger als üblich genützt wird. Um von der kostenlosen Verlängerung zu profitieren, muss am 10. Mai 2020 ein gültiges Jahresabo vorhanden sein.

Weiter wird der TNW den Monatsabonnentinnen und -abonnenten mit einem Schreiben zwei TNW-Tageskarten zusenden (Totalwert bis CHF 35,60) mit Gültigkeit im ganzen TNW Gebiet. Damit sollen zehntausende von Kundinnen und Kunden unkompliziert eine Anerkennung erhalten, da eine Verlängerung bei den Monatsabos, analog zum Jahresabo, nicht möglich ist und eine direkte Entschädigung beim Kauf des nächsten Monatsabos über die verschiedenen analogen und digitalen Aboträger nicht handhabbar wäre. Um von der Entschädigung profitieren zu können, muss am 17. März 2020 ein an diesem Tag gültiges Monatsabo vorhanden gewesen sein.

Ein Gang zu den Verkaufsstellen oder ein Anruf bei den Kundenzentren oder Verkaufsstellen ist nicht notwendig, um in den Genuss der Entschädigungen zu gelangen. Die Umsetzung beider Massnahmen wird nun vorbereitet und erfolgt zu gegebener Zeit unaufgefordert.