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Coronavirus – Weitere betriebliche Massnahmen

Coronavirus – Weitere betriebliche Massnahmen

Weitere betriebliche Massnahmen: Ab Samstag, 14.03.2020 wird in den Bussen von AAGL, BVB und BLT und PostAuto die erste Sitzreihe zum Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals gesperrt. Zudem öffnen die Türen an den Haltestellen in der Regel automatisch. Die Massnahmen werden zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus umgesetzt.

Generell gilt: Der reguläre öffentliche Verkehr (konzessionierter Fern- und Regionalverkehr) verkehrt weiterhin gemäss Fahrplan.

Entschädigungen:
Muss oder will eine Kundin oder ein Kunde mit einem Abonnement des TNW Tarifverbund Nordwestschweiz seine Fahrten wegen des Coronavirus für eine gewisse Zeit aussetzen, so gelten die üblichen Erstattungsrichtlinien gemäss den allgemeinen Tarifbestimmungen T651.0 Abs. 4.7 (Seiten 32 ff) des Tarifverbund Nordwestschweiz.

Als Auszug des T651.0 sind bspw. folgende Abschnitte erwähnt:
4.7.0.0 Monatsabonnemente werden nur erstattet, wenn das Startdatum der zeitlichen Gültigkeit noch nicht begonnen hat.
4.7.0.1 Jahresabonnemente können nur bei Abgabe des Original U-Abo erstattet werden.
4.7.0.2 Auf Ersatzabonnemente wird keine Erstattung gewährt.

Weitere Information finden Sie in den Allgemeinen Tarifbestimmungen T651.0.